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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht


Ihnen wurde gekündigt?

Rufen Sie bitte sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Chemnitz, an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0371-67604750. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der Arbeitnehmerhilfe Chemnitz umgehend prüfen.

Sie erhalten ohne Verzug eine erste arbeitsrechtliche Einschätzung Ihres Falles, bekommen die sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten genannt und erhalten Antworten auf Ihre Fragen. Ihr Anwalt findet heraus, ob die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber möglicherweise fehlerhaft oder gar ungerechtfertigt war. 

Das ist weitaus häufiger der Fall, als gemeinhin angenommen wird. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der Arbeitnehmerhilfe Chemnitz werden Sie schnell herausfinden, ob Ihr Arbeitgeber den Rechtsrahmen überschritten hat. Ist die Kündigung anfechtbar, können Sie beim Arbeitsgericht Chemnitz Klage auf Weiterbeschäftigung erheben und auf diesem Weg eine angemessene Abfindung erzielen.


Drei-Wochen-Frist beachten!

Hier geht es um die Frist, die einem Arbeitnehmer bleibt, um gegen eine Kündigung auf dem Arbeitsgericht Chemnitz vorzugehen. Diese Klagemöglichkeit ist vom Gesetzgeber mit einer sogenannt materiellen Präklusion versehen. Dieser juristische Fachbegriff beschreibt eine bindende Frist für das Einlegen eines Rechtsmittels, in diesem Fall für eine Kündigungsschutzklage.

Um die Prozesse im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen zu straffen, wird den Arbeitgebern für die Einreichung der Klage eine Frist von drei Wochen gesetzt, nach deren Ende, bis auf sehr seltene Ausnahmen, keine Klage mehr möglich ist. Wenden Sie sich darum, nach dem Erhalt einer Kündigung, sofort an einen Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe Chemnitz, dass bloß nichts verrutscht.


Kostenlose Beratung

Alle Arbeitnehmer aus Chemnitz und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der Arbeitnehmerhilfe Chemnitz steht darüber hinaus, eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Chemnitz, zu.

Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der Arbeitnehmerhilfe Chemnitz werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Für einen Kostenbeitrag von nur 40 Euro pro Kalenderjahr sind Sie für jede Art von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bestens gewappnet.


Terminvereinbarung

Droht Ihnen eine Kündigung bekommen Sie bevorzugterweise den nächstmöglichen freien Termin. Dafür müssen Sie uns während des Anrufs lediglich mitteilen, dass Sie von einer Kündigung bedroht sind. Schließlich geht es nun darum, ohne Verzug, herauszufinden, ob Sie einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben.

Falls dem so ist, prüfen wir Ihre Kündigung auf den Grad ihrer Wirksamkeit. Das hilft dabei, die Verhandlungen auf dem Arbeitsgericht erfolgreich zu führen, das heißt in den meisten Fällen, eine überdurchschnittliche Abfindung und ein wunschgemäßes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstreiten.

Rufen Sie umgehend bei uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zögern Sie nicht, denn sobald Sie Ihre Kündigung erhalten haben, beginnt die Dreiwochenfrist zu laufen. Sie erreichen die Arbeitnehmerhilfe Chemnitz unter der Nummer 0371-67604750.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0371-67604750

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0371-67604750

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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